Telefonische Beratungsgespräche sind nur nach Terminabsprache über das Sekretariat unter 02841- 90 81 980 (ggfsAnrufbeantworter) möglich. Die Online-Anmeldung ist bereits freigeschaltet.
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UND einschlägige Berufsausbildung (z.B. KinderpflegerIn, SozialassistentIn)
ODER 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
ODER nicht einschlägige Berufsausbildung UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
ODER einschlägiges Fachabitur
ODER nicht einschlägiges volles Fachabitur UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
ODER Abitur UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
UND Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Eingliederungshilfe
Neben den Voraussetzungen aus der Infografik können Sie auch abweichend mit folgenden Abschlüssen bis zum Schuljahr 2023/24 beginnen:
Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums (mindestens Bachelor-Abschluss).
Berufsabschluss als Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Physiotherapeutin/Physiotherapeut, Logopäde/Logopädin, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpflegerin/Altenpfleger, Familienpflegerin/Familienpfleger, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpädagogischen Einrichtung oder in einem psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses. Die Berufstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs gilt für Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger sowie für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger als einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.
Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung von mindestens einem Jahr.
Dauer: 3 Jahre
Beruflicher Abschluss:staatlich anerkannte(r) HeilerziehungspflegerIn (anerkannte Pflegefachkraft)
HeilerzieherInnen leisten eine Rundum-Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Sie arbeiten mit Menschen mit Behinderungen dort, wo diese leben, arbeiten, ihre Freizeit verbringen und sich bilden: z.B. in Wohneinrichungen für Menschen mit Behinderungen, in Werkstätten, im Rahmen ambulanter Dienste.
Schulischer Abschluss: Fachhochschulreife (FHR)
als Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule z.B. im Bereich der Sozialpädagogik/ Pädagogik (auch in den Niederlanden),
als Möglichkeit das Vollabitur in einer einschlägigen Gymnasialen Oberstufe anzuschließen
Unterricht/Praktika:
1.-3. Jahr - Schule und Praxis im Wechsel
zwei Tage in der Woche fachtheoretischer Unterricht, wöchentlich 18-20 Unterrichtsstunden, in der Regel von 8:00 bis 16:00 Uhr); die restliche Zeit Praxis laut Ausbildungsvertrag
Für alle Fälle gilt: Zusätzlich muss ein polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden.
UND einschlägige Berufsausbildung (z.B. KinderpflegerIn, SozialassistentIn)
ODER 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
ODER nicht einschlägige Berufsausbildung UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
ODER einschlägiges Fachabitur
ODER nicht einschlägiges volles Fachabitur UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
ODER Abitur UND 6 Wochen Praktikum (240 Stunden) in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit im einschlägigen Arbeitsfeld
Neben den Voraussetzungen aus der Infografik können Sie auch abweichend mit folgenden Abschlüssen bis zum Schuljahr 2023/24 beginnen:
Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums (mindestens Bachelor-Abschluss).
Berufsabschluss als Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Physiotherapeutin/Physiotherapeut, Logopäde/Logopädin, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpflegerin/Altenpfleger, Familienpflegerin/Familienpfleger, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpädagogischen Einrichtung oder in einem psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses. Die Berufstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs gilt für Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger sowie für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger als einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.
Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung von mindestens einem Jahr.
HeilerzieherInnen leisten eine Rundum-Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Sie arbeiten mit Menschen mit Behinderungen dort, wo diese leben, arbeiten, ihre Freizeit verbringen und sich bilden: z.B. in Wohneinrichungen für Menschen mit Behinderungen, in Werkstätten, im Rahmen ambulanter Dienste.
Schulischer Abschluss:
Fachhochschulreife (FHR) als Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule z.B. im Bereich der Sozialpädagogik/ Pädagogik (auch in den Niederlanden), als Möglichkeit das Vollabitur in einer einschlägigen Gymnasialen Oberstufe anzuschließen
Unterricht/ Praktika:
1. und 2. Jahr - Schule und Praktika überwiegend fachtheoretischer Unterricht, wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden, in der Regel von 8:00 bis 15:00 Uhr); 16 Wochen Praktika in Einrichtungen der Behindertenhilfe 3. Jahr - Berufspraktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe; mit schulischer Begleitung.