Willkommen!
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam zu lernen und unser Schulleben zu gestalten!
Inklusive Bildung
Das Schulrechtsänderungsgesetz vom 16. Oktober 2013 sieht vor, dass das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zum Regelfall wird:
„Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).“
(9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 16. Oktober 2013, § 2, Abs. 5)
Individuelle Förderung
Das Hermann-Gmeiner-Berufskolleg fördert und unterstützt die Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aller seiner Schülerinnen und Schüler und nimmt dabei ihre individuellen Bedürfnisse in den Blick. Wir geben gezielte Hilfestellungen, die Sie in die Lage versetzen, Ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen.
Beratung und Unterstützung
Beratung und Unterstützung, zum Beispiel zu Anträgen auf Nachteilsausgleich, finden Sie bei Frau Drobner, der Inklusionsbeauftragten des HGB:
Wenn Sie ein persönliches Gespräch über Ihre
Möglichkeiten am HGB wünschen, melden Sie sich gerne per E-Mail oder in unserem Sekretariat, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.